Wann ist eine Weisheitszahnentfernung nötig?
Die Extraktion eines oder mehrerer Weisheitszähne ist immer dann erforderlich, wenn es zu Beschwerden wie extremer Zahnengstand, Zahnverschiebungen, Entzündungen oder Schmerzen kommt, die von den Weisheitszähnen verursacht werden. Auch Zysten können für eine Entfernung sprechen. Unsere Spezialistinnen der Oralchirurgie untersuchen Patientinnen und Patienten in Freiburg umfassend und geben individuell Empfehlungen.
Welche Narkoseoptionen gibt es bei einer oralchirurgischen Behandlung?
Oralchirurgische Eingriffe können je nach Umfang mit örtlicher Betäubung oder auch mit Sedierung und unter Vollnarkose durchgeführt werden. Je komplexer und länger der Eingriff, desto eher sollte eine Sedierung oder Intubationsnarkose in Betracht gezogen werden. Zudem profitieren auch Angstpatientinnen und -patienten davon, die Operation zu „verschlafen“.
Wie lange dauert die Heilung nach einer Wurzelspitzenresektion?
Die Heilungsphase nach einer Wurzelspitzenresektion kann bis zu zwei Wochen andauern. In den ersten Tagen sind leichte Schwellungen und Schmerzen normal und lassen sich mit Kühlung und Schmerzmitteln gut lindern. Regelmäßige Nachkontrollen in der Zahnarztpraxis sind wichtig, um den Heilungsverlauf zu überwachen.
Wann darf man nach der Weisheitszahnentfernung wieder essen?
Direkt nach der Operation raten wir, für einige Stunde nichts zu essen, bis die Betäubung nachlässt. In den ersten Tagen sollten weiche, lauwarme Speisen oder Suppen auf dem Speiseplan stehen, um die Wunde möglichst wenig zu belasten. Heiße, scharf gewürzte und harte Speisen sollten nach Eingriffen im Rahmen der Oralchirurgie vermieden werden. Gerne geben wir Ihnen weitere Tipps in unserer Praxis in Freiburg.
Zahlt die Krankenkasse Eingriffe der Oralchirurgie?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel medizinisch notwendige oralchirurgische Behandlungen wie zum Beispiel Weisheitszahnextraktionen oder Zystenentfernungen. Bei Zahnimplantaten sowie rein ästhetischen Behandlungen gibt es allerdings meist Einschränkungen – hier sollten sich Patientinnen und Patienten vorab bei Ihrer Versicherung erkundigen.